Förderung für Kleinstprojekte 2018
Für djo-Mitglieder: Im Jahr 2018 stärken wir erneut ehrenamtliche Initiativen für, mit und von geflüchteten Jugendlichen mit der Vergabe von zehn Kleinstprojekt-Förderungen (jeweils 750 €) für Projekte, an denen geflüchtete Kinder und Jugendliche beteiligt sind.
Die Projektentwicklung, Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung wird bei Bedarf durch das Coaching-Programm begleitet. Zusätzlich können die Projekte mit einer Antragstellung im Förderprogramm „Noch viel mehr vor“ der Stiftung Aktion Mensch kombiniert werden.
Förderbedingungen:
- Umsetzung eines Projektes, an dem geflüchtete Kinder und Jugendliche beteiligt sind
- Abrechnung von Kosten, die ab dem Zeitpunkt der Bewilligung bis zum 31.12.2018 entstehen
Die Projekte können umfassen:
- Freizeit- und Verbandsaktivitäten: Kulturelle-, künstlerische-, erlebnispädagogische Aktivitäten
- Aktivitäten zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe: Z.B. Sprachlern-, Patenprojekte oder Projekte der politischen Bildung
Förderfähige Kosten:
- Projektbezogenes Material, Verpflegung, Räume, Honorare Referent_innen, Fahrtkosten
Die Förderung wird aus KJP-Mitteln finanziert. In manchen Bundesländern ist eine KJP-Förderung nicht mit kommunalen oder Landesmitteln kombinierbar. Falls euer Projekt Mittel dieser Art miteinbezieht, vorher erkundigen ob das möglich ist.
Antragstellung:
Einzureichen ist eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan (max. 2 Seiten als pdf) per Email. Was möchtet ihr: Wann, mit wem, wie machen?
1. Frist: 02.05.2018
2. Frist: 31.07.2018
Jury:
djo-Bundesvorstand
Zur PDF-Ausschreibung 2018
Kontakt:
Sarah Gräf
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit / Verbandsentwicklung
djo-Deutsche Jugend in Europa, Bundesverband e.V.
Mail: sarah-graef@djo.de
Tel: 030/446 77 8-12